Sitzung: 25.02.2021 Stadtrat
Beschluss: Beschlossen
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Abwägungsvorschlag der Verwaltung anzunehmen, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung von
jeweils dem 25. Februar 2021 zu billigen und mit der Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fortzufahren.