Beschluss: Beschlossen

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Abwägungsvorschlag der Verwaltung anzunehmen, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung von jeweils dem 25. Februar 2021 zu billigen und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fortzufahren.